Massageatelier Oberberg
Praxis für ganzheitliche Rückengesundheit, Ayurveda und hawaiianische Tiefenentspannung

Lockdown? Was bedeutet das für das Massageatelier?

Sehr geehrte Kunden,

seit Sommer dürfen wir wieder öffnen!

Die Allgemeinverfügung des OBK sowie die Coronaschutzverordnung des Landes NRW erlauben uns wieder alle unsere Massagebehandlungen!

Wir arbeiten derzeit ausschließlich mit immunisierten Kunden und auf Termin. Somit sind die Kundendaten automatisch für eine eventuelle Kontaktdatennachverfolgung durch die Gesundheitsbehörden hinterlegt. Wenn Sie gesundheitlich in der Lage sind, eine OP-Maske oder FFP2 Maske zu tragen, freuen wir uns, dass Sie uns schützen. Weitere aktuelle Infos finden Sie am Aushang an unserem Praxiseingang! Leider sind die Einschränkungen bezüglich Gesichtsmassagen so hoch, dass wir uns entschieden haben diese noch nicht durchzuführen.

Es wird kein Rezept mehr für eine Massage benötigt.

ab dem 03.05.2021 gibt es Neuerungen zum Thema Test!

Die Coronaschutzverordnung NRW schreibt vor, dass geimpfte oder immunisierte Personen mit negativ-getesteten gleichzustellen sind! Da Bedeutet, dass jeder, der in den genannten Bereich fällt, uns keine 24h-Corona-Testbescheinigung mitbringen muss. Hier der Auszug aus dem Gesetzestext dazu:

Eine nachgewiesene Immunisierung steht dem Nachweis eines negativen Testergebnisses nach Absatz 4 gleich. Dies gilt bis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 28c des Infekti-onsschutzgesetzes auch, soweit sich das Erfordernis einer Testung aus § 28b Absatz 1 und 3 des Infektionsschutzgesetzes ergibt. Die Immunisierung kann nachgewiesen werden durch 1. den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff, 2. den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einerLabordiagnostik mittels Nuk-leinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt, oder 3. den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.

Am 30.04.2021 wurde bekanntgegeben, dass zur Behandlung eine FFP2 / KN95 Maske getragen werden muss.

da sich der Oberbergische Kreis derzeit in der

Testen-statt-Notbremse befindet, wurde unser Massageangebot erneut stark eingeschränkt.

Derzeit bieten wir ausschließlich Leistungen der nichtmedizinischen Fußpflege (Fußmassage, Fuß-& Handbehandlungen) sowie medizinisch notwendige präventive Behandlungen an. Wir benötigen zusätzlich eine 24h-Corona-Testbescheinigung.

Konkrete Terminanfragen richten Sie bitte an

sille@massageatelier-oberberg.de

--aufgrund der Coronaschutzverordnung des Landes NRW bieten wir ab dem 08.03.2021 alle unsere Leistungen wieder an. Bitte beachten Sie hierzu die unten stehenden Informationen und die Aushänge im Massageatelier.

Für eine Gesichtsbehandlung benötigen Sie ein Attest über einen tagesaktuellen Coronaschnelltest. (Wo kann ich mich testen lassen?) Bitte bedenken Sie das bei Ihrer Terminplanung.

--aufgrund der Coronaschutzverordnung des Landes NRW bieten wir ab dem 01.03.2021 Leistungen der nichtmedizinischen Fußpflege nach Terminvereinbarung an.

Im Massageatelier bieten wir die ayurvedische Padabhyanga, unsere "fester Stand" präventive Fußreflexzonenmassage, eine pflegende Wellness-Fußbehandlung und die klassische Fußmassage ink. Fußbad und Peeling an.

--aufgrund der Coronaschutzverordnung des Landes NRW bieten wir ab dem 25.01.2021 präventive Behandlungen an, die Sie in Abstimmung mit Ihrem behandelnden Arzt als „medizinisch notwendig“ einstufen.

Die Rückmeldung des Ordnungsamt Bergneustadt hat ergeben, dass nach Rücksprache mit dem Oberbergischen Kreis für den Ausnahmetatbestand im Sinne des § 12 Abs. 2 Satz 2 Ziffer 1. CoronaSchVO lediglich zwei Fallkonstellationen in Frage kommen:

1. notwendige Behandlungen aufgrund einer ärztlichen Verordnung

Für eine Behandlung bei uns ist es derzeit notwendig, dass Sie uns diese „Verordnung“ vorlegen. Nach Rücksprache mit Kollegen und Ärzten haben wir entschieden, dass diese Verordnung ein blaues Privatrezept sein muss, was wie folgt Verordnet: „präventive klassische Massage ...“

 


GENERELLE INFOS:

Wie Ihnen bekannt ist, bin ich gepr. Fachpraktikerin für Massage, Wellness & Prävention, Ayurveda Behandlerin und Lomi-Therapeutin und arbeite ausschließlich präventiv. Sollte sich im Vorgespräch herausstellen, dass wir Sie aufgrund Ihrer Kontraindikationen nicht behandeln können oder dürfen, bitte ich Sie einen Arzt oder Heilpraktiker zur Abklärung aufzusuchen.

Für eine Behandlung im Massageatelier in der Kölner Str. 244 in 51702 Bergneustadt und zum Schutz vor einer Infektion mit SARS CoV2 ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche Hygienerichtlinien unter anderem der jeweils gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW sowie des Infektionsschutzgesetzes eingehalten werden. Tragen Sie daher schon vor dem Massageatelier Ihre medizinische Mund-Nasen-Schutzmaske oder FFP2-Maske ohne Ventil. Sollten Sie von der Maskenpflicht befreit sein und keine Maske für die Behandlung tragen können, muss ich eine Terminplanung/ Behandlung zum Schutz meiner anderen Kunden ablehnen insofern Sie mir kein Attest über einen tagesaktuellen Coronaschnelltest vorlegen können. Im Eingangsbereich finden Sie unsere Hygienestation, an der die Hände zu desinfizieren sind. Alternativ geben wir Ihnen gerne die Möglichkeit Ihre Hände zu waschen. Unsere Toilette können Sie selbstverständlich weiter in Anspruch nehmen aber einen Getränkeausschank können wir derzeit nicht anbieten. Bitte bringen Sie zur Behandlung ggf. eine Flasche Wasser und Ihre eigenen Handtücher geschützt in einer Tasche mit und legen diese selbstständig auf die Behandlungsliege. Um einen möglichst kontaktlosen Ablauf zu gewährleisten, bieten wir Ihnen die Bezahlung per Paypal-„Freunde“ oder Überweisung an.

Auch möchten wir um Verständnis bitten, dass wir die Kosten für die derzeit erweiterten Hygienemaßnahmen wie u.A. Masken, Lüften und viruzide Desinfektionsmittel mit einem Hygienezuschlag von 5€ zu jeder Behandlung berechnen.

Wie auch schon im Sommer sind wir angehalten Ihre Kontaktdaten zusammen mit den Terminzeiten festzuhalten, um sie ggf. dem Ordnungsamt oder Gesundheitsamt zur Kontaktnachverfolgung zur Verfügung zu stellen.

Sollten Sie Erkältungssymptome (www.infektionsschutz.de) zeigen, bitten wir Sie den Termin frühzeitig per Mail abzusagen. Wie bei allen Terminstornierungen bleibt eine Stornierung bis zu 48 Stunden vor dem gebuchten Termin kostenfrei. Sollten Sie nach dieser Zeit einen vereinbarten Termin stornieren, werden 50% der Kosten erhoben. Für eine gebuchte, aber nicht in Anspruch genommene Behandlung besteht kein Ersatzanspruch und sie wird mit 100% der Kosten in Rechnung gestellt.

Sollten die gebuchten Behandlungen durch behördliche Anordnung oder Änderungen in der Coronaschutzverordnung untersagt werden, werde ich schnellstmöglich darüber informieren.

Alle Gutscheine, die innerhalb des „Lockdown“ verfallen würden, behalten selbstverständlich Ihre Gültigkeit und werden um 3 Monate verlängert.


Ihre Fragen zur Behandlung senden Sie uns bitte

per Mail an sille@massageatelier-oberberg.de

und wir werden uns bei Ihnen zurückmelden.



 
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